Die Bildungsveranstaltungen des ddif sind erst nach der Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung als Bildungszeit gemäß § 10 Abs. 5 Bildungszeitgesetz anerkannt.
Fälschlicherweise haben wir vor Anerkennung durch die zuständige Behörde bereits auf den Info-Flyern und der website angegeben, dass diese als Bildungszeit anerkannt wären.
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